BSB Bezirksspielleiter:
Franz Hufnagl, Isarstrasse
68/3.Stock, 93057 Regensburg
Tel. 0941/ 4 72 16,
Fax: 0941/ 46 15 463, E-Mail:
Hufnagl@AOL.com
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Regensburg,den
16. 11. 2002
E N T S C H E I D U N G :
Sehr geehrter Herr Lipok!
( 1.Vorstand TSV
Waldkirchen )
Betrifft:
Unzulässiger
Spielereinsatz des Spielers auf Brett
8: Rennert Heinrich der Mannschaft in der BZL-Ost- Samstag,den 16.11. 2002 beim
Spiel,
ESV
Pocking 2 – TSV Waldkirchen 2, siehe
hier den Beweis mit Unterschrift
und HTML.Datei als Anlage!
Bezirksliga Ost
ESV Pocking II
gegen TSV Waldkirchen II ( 8 -
0 berichtigtes Ergebnis)
1.
Stegner Johann 1/2
Traxler Markus ½
anulliert
§ 29.2.)
2.
Färber Georg
1
Schwarz Markus
0
3.
Krah Franz
1
Ott Anton
0
4.
Lang Alfred
1
Dirndorfer Stefan
0
5.
Müller Herbert 1/2
Sommer Josef ½
anulliert § 29.2.)
6.
Nachtigall Wolfg. 1
Pöschl Rainer 0
7.
Feuereisl Kurt 1
Bondank Eduard
0
8.
Nachbar Paul 0
Rennert Heinrich
1 anulliert
§ 29.2.)
Gesamtergebnis 6
2
Stegner Johann
Traxler Markus
Unterschriften Mannschaftsführer
Original von ESV Pocking II liegt bei mir auf und als Anhang als
Email gesendet!
Der obgenannte Spieler war ohne
Spielgenehmigung im Einsatz, die von mir am 16.11.2002 ausgestellte,
vorläufige Spielgenehmigung war nur für die Jugend Einzel und
Jugend-Mannschaftskämpfe erstellt, dies wurde Herrn Binder Karl-Heinz ausdrücklich
noch gesagt und eine Nachmeldung in
den BZL.Ost ist nicht mehr erlaubt.
Entscheidung:
Da der § 29 Pkt.2.) lt.gültiger T.O.nicht eingehalten wurde, wird der
Mannschaftskampf mit
8
– 0 Brettpunkten und 2 - 0 Mannschaftspunkten für
den ESV Pocking 2 gewertet.
Die Bretter 1: Traxler
Markus, Brett 5: Sommer Josef und Brett 8: Rennert Heinrich werden genullt, wie
es der § 29 – 2.) festlegt.
Siehe hier den Ausschnitt
der gültigen T.O. vom 21.04.2001,
§ 29 Unzulässiger Spielereinsatz
(2)
Der Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung hat den Verlust des Wettkampfs
mit Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge; überdies wird eine Geldbuße verhängt
(§ 30 Abs.7).
Für diesen Verstoß des
T.O. Punktes § 29 – 2.) wird ein
Bußgeld von € 10.- Euro wie dies
der § 30 Punkt-7.) vorschreibt dem
Verein TSV Waldkirchen angelastet.
Außdem wird ein
Ordnungsgeld von € 20.- Euro , das
laut Absprache mit dem Ndb.1.Vorsitzenden Herrn Kutschera Gottlieb noch zusätzlich
festgelegt und Aktenkundig gemacht.
Der Gesamtbetrag € 30.- Euro ist mit einer Frist von 14
Tagen spätestens bis zur
nächsten Spielrunde ( 3.Ru.) am 15.
Dezember 2002 auf das Schachbezirk
Ndb.Konto einzuzahlen.
B e s t ä t i g u n g (K o p i e) a n
m i c h senden !
Schachbezirk
Ndb.Konto:
Franz Wasmeier Thanöd 18,
84371 Triftern Tel.08562/2990,
Email: Franz.Wasmeier@vr-web.de
Kontonummer
/ Raiffeisenbank Bad Birnbach-Triftern-Simbach/Inn e.G.:
4 4 4 4 0
Bankleitzahl:
7
4 0 6 7 5 7 3
Beschwerderecht:
Gegen diese Entscheidung
kann der Verein innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis eines Beschwerdegrundes,
schriftlich Einspruch einlegen.
Siehe
hier Turnierordnung §
7 - Pkt.2.
Verteiler:
Herr Lipok Erik (TSV
Waldkirchen) Email
Herr Wasmeier Franz (Ndb.Kassenwart)
per Email
Herr Kutschera Gottlieb
(1.Ndb.Vorsitzender) per Fax zur Kenntnisnahme
Herr Kreuzer Klaus
(2.Ndb.Vorstand) als Email zur Kenntnisnahme
Herr Baumgartner Alois jun.
(1.Vorstand ESV Pocking)
Email zur Kenntnisnahme der beteiligten Mannschaft!
Mit frdl.Schachgrüssen
BSB Bezirksspielleiter Franz
Hufnagl